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   LSG Hessen, 26.04.2005 - L 4 KA 13/05 ER   

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https://dejure.org/2005,12495
LSG Hessen, 26.04.2005 - L 4 KA 13/05 ER (https://dejure.org/2005,12495)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.04.2005 - L 4 KA 13/05 ER (https://dejure.org/2005,12495)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. April 2005 - L 4 KA 13/05 ER (https://dejure.org/2005,12495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 96 Abs 4 SGB 5, § 101 Abs 1 S 5 SGB 5, § 116 S 2 SGB 5, § 31 Abs 2 Ärzte-ZV
    Einstweiliger Rechtsschutz - Ermächtigung - Krankenhausarzt - Dialysebehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch Dialysebehandlung auf Überweisung durch Vertragsärzte bei Bestehen eines Versorgungsbedürftnisses; Gerichtliche Überprüfung des Vorliegens eines Versorgungsbedürfnisses; Auslegung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2005 - L 4 KA 13/05
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. August 2004 (Az.: 1 BvR 378/00) seien sie am Zulassungsverfahren zu beteiligen gewesen.

    Auf die am 29. Dezember 2004 eingegangenen Eilanträge des Antragstellers, die er u.a. damit begründet hat, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2004 (a.a.O.) finde hier keine Anwendung, weil es sich um eine Zweigpraxis handele, deren Ausdehnung das Ziel der Beigeladenen zu 9. sei, der am 13. Oktober 2004 abgeschlossene gerichtliche Vergleich beinhalte außerdem die von einem Versorgungsbedürfnis unabhängige Befugnis des Antragstellers zur weiteren Dialysebehandlung seiner bisherigen Patienten auch über den 31. Dezember 2004 hinaus und die Beigeladenen zu 9. hätten entgegen ihrem Vortrag keine ausreichenden Kapazitäten zur Dialysebehandlung bei 97 Patienten, was einer Auslastung von mehr als 90 % entspreche und ausgehend von den im IV. Quartal 2004 durchgeführten Dialyseverfahren ergebe sich unter Berücksichtigung der Angaben der Beigeladenen zu 9 eine Gesamtpatientenzahl von 107, weshalb dann die Notwendigkeit zur Hinzuziehung eines dritten Nephrologen bestehe, hat das Sozialgericht nach Durchführung eines Erörterungstermins, wegen dessen Verlaufs auf die Verhandlungsniederschrift vom 12. Januar 2005 Bezug genommen wird, mit Beschluss vom 27. Januar 2005 die sofortige Vollziehung des Beschlusses des ZÄ vom 14. Dezember 2004 angeordnet, befristet bis einen Monat nach Zustellung einer Widerspruchsentscheidung des Antragsgegners, längstens bis zum 30. Juni 2005.

    Es könne daher dahingestellt bleiben, ob nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2004 (a.a.O.) auch der Widerspruch der Beigeladenen zu 9. zulässig sei und damit aufschiebende Wirkung habe.

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2004 (Az.: 1 BvR 378/00) ist auch für den vorliegenden Fall einschlägig, denn die Ermächtigung wurde unzweifelhaft für das Planungsgebiet (siehe: § 101 Abs. 1 Satz 5 SGB V)  V-Kreis, in dem die Beigeladenen zu 9. bereits als Vertragsärzte einem Versorgungsauftrag nach § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV i.V.m. § 4 der Anlage 9.1 BMV-Ä nachgehen, ausgesprochen.

    Offenkundig stellt daher die Erteilung einer Ermächtigung an einen Krankenhausarzt in C-Stadt einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der Beigeladenen zu 9. im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2004 (a.a.O.) dar.

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 45/96

    Ermächtigung - Befristung - Bedürfnisprüfung

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2005 - L 4 KA 13/05
    Zwar ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass die Vertragspartner des BMV-Ä auf der Grundlage von § 31 Abs. 2 der Ärzte-ZV grundsätzlich befugt sind, in bestimmten Bereichen auch bedürfnisunabhängige Ermächtigungstatbestände zu schaffen (BSG, Urteil vom 18. Juni 1997, Az.: 6 RKa 45/96 m.w.N.).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2005 - L 4 KA 13/05
    Andernfalls, wenn also die Anordnung der sofortigen Vollziehung schon bei ungewissem Erfolg des Rechtsmittels möglich wäre, bestünde ein erhebliches Risiko für unterschiedliche Statusentscheidungen, die gerade auch im Hinblick auf die Unzulässigkeit rückwirkender Statusbegründungen (siehe etwa: BSG, Urteil vom 28. Januar 1998, Az.: B 6 KA 41/96 R m.w.N.) zu einer größeren Belastung der an der Leistungserbringung Berechtigten und Verpflichteten, insbesondere auch der Patienten, durch mehrfachen Statuswechsel führen würde, als dies bei Beachtung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Fall wäre, wie gerade auch der vorliegende Vorgang zeigt.
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2005 - L 4 KA 13/05
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich insoweit darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob der Entscheidungsträger die durch Auslegung des Begriffs der Erforderlichkeit ermittelten Grenzen eingehalten hat und ob er seine Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (siehe etwa: Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 20. Dezember 1995, Az.: 6 RKa 55/94 m.w.N.).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2005 - L 4 KA 13/05
    Zwar kann der Antragsgegner den Beurteilungsspielraum bei der Feststellung des notwendigen Versorgungsbedürfnisses durch entsprechende Ermittlungen noch ausfüllen und damit durch seine Entscheidung den rechtlichen Mangel heilen, denn der Berufungsausschuss hat im Widerspruchsbescheid sachlich zu entscheiden, ohne eine Rückverweisung an den Zulassungsausschuss vornehmen zu können (siehe: BSG, Urteil vom 27. Juni 1993, Az.: 6 RKa 40/91).
  • LSG Hessen, 26.09.2007 - L 4 KA 15/07

    Erledigung der Hauptsache - Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren

    Den auf sofortige Vollziehung des Beschlusses des ZA vom 14. Dezember 2004 gerichteten Antrag des Herrn B. hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 26. April 2005 (Az.: L 4 KA 13/05 ER) unter Abänderung des teilweise stattgeben Beschlusses des Sozialgerichts Marburg in vollem Umfang abgelehnt und zur Begründung u. a. ausgeführt, es stehe bereits fest, dass der Beschluss des ZA vom 14. Dezember 2004 rechtswidrig sei, weil dieser den Versorgungsbedarf als notwendige Voraussetzung nicht geprüft habe.

    Dies ist zur Überzeugung des Senats hier der Fall, denn nach dem Senatsbeschluss vom 26. April 2005 (Az.: L 4 KA 13/05 ER), auf den Bezug genommen wird, war der mit dem Widerspruch angegriffene Beschluss des ZA vom 14. Dezember 2004 jedenfalls rechtswidrig und trotz des dem Beklagten insoweit eingeräumten Beurteilungsspielraums ein Obsiegen der Klägerin im Sinne einer Nichterteilung der Ermächtigung überwiegend wahrscheinlich.

  • LSG Bayern, 28.04.2010 - L 12 KA 72/08

    Vertragsärztliche Versorgung - defensive Konkurrentenklage - keine

    Dass dies den wirtschaftlichen Interessen der Altpraxen nützt, stellt nur einen Reflex dar (Abgr. v. LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 09.12.2009, L 5 KA 2164/08 ER, Juris; LSG Hessen, Beschluss vom 26.04.2005, L 4 KA 13/05 R, Juris).
  • SG Marburg, 24.01.2007 - S 12 KA 712/06

    Kostenerstattung für Widerspruchsverfahren bezüglich Ermächtigung zur Teilnahme

    Auf Beschwerde der Klägerin änderte das LSG Hessen, Beschluss vom 26.04.2006 - L 4 KA 13/05 ER - den Beschluss der Kammer ab und lehnte die Anträge des Herrn C in vollem Umfang ab.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 5 KA 73/17
    Nachdem der Zulassungsausschuss am 08.02.2017 dem Antragsteller die Zulassung entzogen, den Sofortvollzug angeordnet, die Entscheidung bekannt gegeben und der Antragsteller bis zu diesem Zeitpunkt weiter vertragsärztlich tätig war, ist im vorliegenden Verfahren lediglich noch zu entscheiden, ob die Antragsgegnerin berechtigt war, die Suspendierung über die Bekanntgabe der Entscheidung des Zulassungsausschusses hinaus bis zur Entscheidung durch den Berufungsausschuss anzuordnen (zur Bekanntgabe vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 26.04.2005, - L 4 KA 13/05 ER -, in juris).
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